
Neue Regelung für LKW Fahrer bei der Dokumentation von Ruhezeiten, Urlaub und Krankenstand
Erlass zu Art 34 der VO 165/2014; Dokumentation der Ruhezeiten bzw. Dokumentation von Urlaub und Krankenstand
Die wichtigste Information daraus ist, dass für die Aufzeichnung von Tätigkeiten der Fahrer außerhalb des Fahrzeuges keine separaten Formulare verlangt werden dürfen.
Es wird klargestellt, dass derartige Tätigkeiten (gemeint sind: andere Arbeiten, Bereitschaftszeiten, Arbeitsunterbrechungen oder Ruhezeiten, wie in Artikel 34 Absatz 3 genannt)direkt am Schaublatt oder auf der Fahrerkarte manuell nachzutragen sind.
Bei Krankenstand und Urlaub ist grundsätzlich weiterhin das EU-Formblatt zur Bescheinigung von lenkfreien Tagen zu verwenden.
Bei digitalen Kontrollgeräten ab der 2. Generation ist kein Formblatt mehr notwendig, da der Fahrer diese Zeit manuell nachtragen kann (unter dem Bettsymbol als Arbeitsunterbrechungen oder Ruhezeiten) und diese Tage dann im Kontrollgerät bzw. auf der Fahrerkarte nicht fehlen.
Trägt der Fahrer diese Zeiten nicht nach, dann muss das EU- Formblatt verwendet werden.
Anbei eine Kurzfassung des Erlasses des BMVIT und das
Schreiben des BMVIT zu Art 34 der EG-VO 165/2014 vom 01. 04. 2015
