Verbot, die 45h-Pause im eigenen LKW zu verbringen! Belgien und Frankreich exekutieren bereits.
Unterschiedliche Interpretationen innerhalb der EU. Hohe Geld- und Gefängnisstrafen für UnternehmerInnen und FahrerInnen!
Nach Artikel 8 Absatz 8 der EU-Verordnung 561/2006 darf der Fahrer die regelmäßige Lenkzeitunterbrechung am Wochenende nicht im Lkw absitzen. Der finanzielle Vorteil (gegenüber einer Hotelrechnung) ist bei vielen Transporteuren fest einkalkuliert. Ist das Gesetz aus Brüssel – wie so oft in der Politik– zwar gut gemeint, aber in der Realität nicht umsetzbar? Handelt es sich um einen kaum kontrollierter Rechtsbruch zum Vorteil osteuropäischer Dumpingfirmen? Noch eine Menge anderer Fragen drehen sich um diese Verordnung.
Aufgrund der Dringlichkeit dieser Verordnung und allfälliger Maßnahmen laden wir ein:
Mittwoch, 30. Juni 2014 um 19.00 Uhr
Treffpunkt beim Gastgeber dieses Abends: Fam. Berchtold, Morawa Berchtold Transporte GmbH, Valiergasse 15, 6020 Innsbruck. Parkplätze beim Firmengelände vorhanden. Eingang westlicher Trakt.
Bitte bringen Sie KollegInnen aus der Branche mit. Wir wollen stärker werden!
Um Anmeldung wird gebeten……